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Preisverzeichnis StadtRAD Lüneburg

1. Registrierung, Jahresgebühr und weitergehende Nutzung des Kundenkontos

1.1. Die Registrierung beim StadtRAD Lüneburg System ist mit einer Jahresgebühr von 5 Euro verbunden. Diese wird im ersten Jahr als Fahrtguthaben gutgeschrieben.

1.2. Kunden die bereits länger als 12 Monate bei StadtRAD Lüneburg registriert sind, zahlen ab dem 13. Monat eine Jahresgebühr in Höhe von 5 Euro. Dieser Betrag wird entgegen 1.1. nicht als Fahrtguthaben gutgeschrieben.

1.3. Jedem in Deutschland angemeldeten StadtRAD Lüneburg-Kunden ist es möglich, auch StadtRAD Hamburg ohne eine separate Registrierung zu nutzen. Es gilt der jeweils aktuelle örtliche Tarif sowie das produktspezifische Preisverzeichnis (z.B. Servicegebühr/Sondergebühren).

2. Tarife mit Ermäßigungen und Sondervereinbarungen

2.1. Der Kunde ist zur Nutzung von ermäßigten Tarifen berechtigt, wenn er hierfür bei der Registrierung einen Nachweis beim Anbieter erbringt.

2.2. Zur Nutzung von Tarifen mit weitergehenden Sondervereinbarungen (z.B. über Semesterbeitrag) muss der Kunde seine ihm persönlich zugeordnete Mailadresse (z.B. des jeweiligen Universitäts- oder Firmen-Servers) in seinen Kundendaten verwenden.

2.3. Entfällt die Nutzungsberechtigung der Sondervereinbarungen entweder beim Nutzer selbst (z.B. andere Mailadresse) oder durch den Wegfall der vertraglichen Grundlage mit dem Kooperationspartner des Anbieters, mit dem die Sonderkonditionen vereinbart wurden, ist der Anbieter berechtigt, den Kunden oder Nutzer in den Normal-Tarif zu wechseln.

2.4. Mit der StadtRAD Lüneburg-App können auch die Leihräder unserer Bikesharing Systeme Call a Bike, RegioRadStuttgart und StadtRAD Hamburg ausgeliehen werden. Hier gelten die Preise des lokalen Tarifs ohne Grundgebühr, sofern nicht anders vereinbart. Bitte beachte, dass die Zeit, in der du Pause machst, als Teil deiner Fahrtzeit angerechnet wird. Dabei zahlst du maximal den Tagestarif.

3. Light-Tarif

3.1. Der Light-Tarif hat keine Jahresgebühr.

3.2. Jede Minute Entleihzeit kostet 10 Cent, höchstens jedoch eine Zeitgebühr von 9 Euro pro 24 Std. Es gibt keine Freiminuten.

3.3. Im Light-Tarif kann nur 1 Rad gleichzeitig entliehen werden.

4. Normal-Tarif

4.1. Der Normal-Tarif kostet 5 Euro Jahresgebühr für die Laufzeit von einem Jahr.

4.2. Die ersten 30 Minuten jeder Fahrt sind im Normal-Tarif kostenfrei.

4.3. Ab der 31. Minute kostet jede Minute Entleihzeit 10 Cent, höchstens jedoch eine Zeitgebühr von 9 Euro pro Tag (24Std.). Nach 24 Stunden gilt wieder die Zeitgebühr von 10 Cent pro Minute.

4.4. Im Normal-Tarif können 4 Räder auf derselben Kundennummer gleichzeitig entliehen und genutzt werden.

5. Deutschlandticket-Tarif

5.1. Der Deutschlandticket-Tarif kostet 5 Euro Jahresgebühr für die Laufzeit von einem Jahr.

5.2. Die ersten 30 Minuten jeder Fahrt sind im Deutschlandticket-Tarif kostenfrei.

5.3. Ab der 31. Minute kostet jede Minute Entleihzeit 8 Cent, höchstens jedoch eine Zeitgebühr von 9 Euro pro Tag (24 Std.). Nach 24 Stunden gilt wieder die Zeitgebühr von 8 Cent pro Minute.

5.4. Im Deutschlandticket-Tarif können 2 Räder auf derselben Kundennummer gleichzeitig entliehen und genutzt werden.

6. Fahrtpause und Mietende

6.1. Eine Fahrpause während der Entleihe gilt als reguläre kostenpflichtige Mietzeit.

6.2. Der Entleihvorgang endet automatisch mit dem regelgerechten Verschließen des Rades an der Station.

7. Besondere Nutzungsbedingungen für Lastenpedelcs

7.1. Jedes Lastenpedelec ist an jeweils eine fest definierte Entleihstation gebunden. Die Rückgabe des Lastenpedelecs bei Nutzungsende muss durch den Kunden immer an der jeweiligen Entleihstation erfolgen.

7.2. Reservierung: Ein Lastenpedelec kann durch den Kunden bis zu 60 Minuten vor der eigentlichen Entleihe des Lastenpedelecs reserviert werden. In dieser Zeit kann das Lastenpedelec durch andere Kunden nicht entliehen werden. Diese Reservierung gilt nicht als Entleihzeit und kostet 3 Euro, die dem Kunden bei Fahrtantritt direkt als Fahrtguthaben für die aus dieser Reservierung entstehenden Fahrt mit dem Lastenpedelec gutgeschrieben werden. Wird die Vorabreservierung nicht genutzt, das heißt, der Kunde tritt die Fahrt nicht an, verfällt das Fahrtguthaben von 3 Euro ersatzlos. Bei Nutzungsende eventuell noch vorhandenes Fahrtguthaben aus der Reservierungsgebühr verfällt mit der Rückgabe des Lastenpedelecs an der Entleihstation.

7.3. Die Bepreisung der Nutzung von Lastenpedelecs richtet sich nach den im jeweiligen Tarif des Kunden vereinbarten Minutenpreise für die Nutzung der Fahrräder. Entsprechende Freiminuten richten sich ebenfalls nach dem jeweiligen Tarif des Kunden.

7.4. Abweichend von den im jeweiligen Tarif des Kunden hinterlegten Tagespreise für die Nutzung der Fahrräder liegt der Tagespreis für die Nutzung von Lastenpedelecs immer bei 24 Euro.

8. Sondergebühr für untersagte Standorte

8.1. Zuschlag für untersagte Abstellstandorte (variable Servicegebühr bis zu 50 Euro): Wird das Rad an untersagten Abstellstandorten abgestellt (vgl. AGB Teil 2, §7 untersagte Abstellstandorte), so kann eine variable Servicegebühr erhoben werden.

8.2. In Fällen, in denen ein Bußgeld für Ordnungswidrigkeiten durch Behörden auferlegt wird, behält sich der Anbieter vor, diese in voller Höhe an den Verursacher weiterzureichen.

9. Systemabhängige Servicegebühren StadtRAD Lüneburg

9.1. Behinderung (10 Euro): Aus dem Rückgabestandort ergibt sich eine unmittelbare Behinderung, welche ein Umstellen des Rades durch unser Serviceteam nötig macht.

9.2. Verlassen des Rades ohne ordnungsgemäße Verschließung (variable Servicegebühr bis zu 50 Euro): Für unverschlossen zurückgelassene Fahrräder wird eine Servicegebühr von bis zu 50 Euro erhoben. Kommt es durch nicht ordnungsgemäßes Verschließen des Rades zum Verlust oder zur Beschädigung des Rades, kann der Kunde in Höhe des Wiederbeschaffungswertes haftbar gemacht werden.

9.3. Befindet sich ein Rad länger als 22 Stunden in Fahrpause, ist die Deutsche Bahn Connect GmbH zu einer systemseitigen Beendigung der Fahrt berechtigt. Das Kundenkonto wird dann mit den Fahrtkosten bis zu dieser systemseitigen Rückgabe belastet.

9.4. Tatsächlicher Aufwand (variable Servicegebühr): In Einzelfällen behält sich StadtRAD Hamburg vor, eine Servicegebühr zu erheben, die dem tatsächlich entstandenen Aufwand entspricht.

9.5. Jedes Lastenpedelec muss jeweils an der fest definierten Entleihstation zurückgegeben werden, an der der Kunde die Entleihe vorgenommen hat. Wird das Lastenpedelec nicht an der fest definierten Entleihstation zurückgegeben, wird eine Servicegebühr von 50 Euro erhoben.

10. Entgelte für Haftungshöchstbeträge

10.1. Gemäß AGB Teil 1, § 8 Abs. 1 für Schäden aus Diebstahl oder Beschäftigung während der Mietzeit (nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit) gilt ein Haftungshöchstbetrag von 140 Euro.

10.2. Gemäß AGB Teil 1, § 3 Abs. 6 für die missbräuchliche Benutzung der Kundennummer (nur bei unverzüglicher Meldung) gilt ein Haftungshöchstbetrag von 75 Euro.

11. Zusatzentgelte

11.1. Die Zusendung einer Rechnung per E-Mail ist kostenlos.

11.2. Entgelte aus Zahlungsverkehr: Rücklastschriften werden pauschal mit 5 Euro berechnet. Hiervon unberührt bleibt das Recht, im Einzelfall auch höhere, dem tatsächlichen Aufwand entsprechende Forderungen geltend zu machen.

Stand: 13. Dezember 2023